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Samstag, 6. Dezember 2014

Tanzverbot

Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sind in Deutschland besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze und -verordnungen der Bundesländer regeln das Tanzverbot. In Berlin sind zwischen 04:00 und 21:00 nicht nur öffentliche Tanzveranstaltungen, sondern auch musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb sowie öffentliche Sportveranstaltungen, sofern diese mit Unterhaltungsmusik verbunden sind, verboten. Das Gesetz scheint nicht sehr bekannt zu sein, so startet in Berlin jährlich am Karfreitag ein bekanntes Tanzturnier.

Eistanz am Totensonntag
Ich kannte das Gesetz bis vor zwei Wochen auch nicht. Und so machte ich mich am Totensonntag mit Melissa auf zum Potsdamer Platz zum Schlittschuhlaufen auf der dortigen mobilen Eisbahn. Die Bahn war ganz verlassen, nur ein Mann fegte einsam die Eisfläche mit einem Besen. Auf die Frage, wann es weitergeht, lachte er nur, verwies auf den Totensonntag und dass seit 1776 an diesem Tag keine Veranstaltungen stattfänden. Achso? Nach meinen Wikipedia-Recherchen frage ich mich jetzt natürlich, zählt das Eislaufen als Tanzveranstaltung? Oder als Sportveranstaltung mit Unterhaltungsmusik? Da Melissa jetzt schon den Tränen nahe war, konnte ich darüber nicht sinnieren, rief beim Eisstadion Wilmersdorf an, fragte da nach dem Totensonntag, stieß damit auf Unverständnis und beendete den Tag mit einer glücklichen Melissa bei flotter Tanzmusik auf dem Eis von Wilmersdorf.

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