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Donnerstag, 12. November 2009

Deutsch-ecuadorianisches Namens- und Staatsbürgerrecht

Die ersten Wochen nach der Geburt bringen auch einige Ämtergänge mit sich. Bei nicht verheirateten Paaren wie uns haben wir erstmal schon vor der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt beurkunden lassen. Dafür benötigte ich zum ersten Mal in meinem Leben meine eigene Geburtsurkunde, die meine Eltern natürlich gewissenhaft für mich aufgehoben hatten.

Während ich schlafe, regelt Papa meine Papiere...

Im Krankenhaus konnte man dann alle Unterlagen für Melissas Geburtsurkunde abgeben. Da Silvia die ecuadorianische und die deutsche Staatsbürgerschaft hat (das ist möglich, weil man die ecuadorianische Staatsangehörigkeit nach Verfassung nie verlieren kann), konnten wir für Melissas Nachnamen zwischen deutschem und ecuadorianischem Recht wählen. Nach deutschem Recht wäre der Name des Vaters (Lund) oder der Mutter (Lascano Lopez) möglich, in Ecuador gibt es (wie in den meisten lateinamerikanischen Staaten und Spanien) immer einen Doppelnamen, der sich aus den ersten Nachnamen des Vaters und der Mutter zusammensetzt, in unserem Fall also "Lund Lascano". Ich finde das eine schöne Sache, so wird der Name der Mutter/beider Großväter eine Generation länger bewahrt als bei uns. So heißt unsere Tochter nun Melissa Marie Lund Lascano. Bei dieser Gelegenheit ist uns aufgefallen, dass alle Großeltern von Melissa mit L anfangen (Lund, Loewner, Lascano Torres und Lopez Lescano)...

Melissa Marie Lund Lascano

Danach haben wir die Staatsangehörigkeiten von Melissa geregelt. Sie übernimmt erst einmal alle Staatsangehörigkeiten der Eltern (also deutsch und ecuadorianisch) und kann sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr dann entscheiden, oder aber beide Staatsbürgerschaften beibehalten, da sie die ecuadorianische ja nie verlieren kann. In der ecuadorianischen Botschaft wurde sie registriert, und für ihre erste große Reise nach Ecuador im nächsten Frühjahr wird sie schon zwei Kinderreisepässe haben... Der Eintrag des Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich, weder in Deutschland noch in Ecuador.

1 Kommentar:

  1. Jeje no entiendo nada de lo que has escrito, pero tu bebé está hermoooooooosa!!! Adorable!! Felicidades Tim

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